EU-Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020

Die EU-Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 legt Mindestanforderungen an die Energieeffizienz, Funktion und Umweltverträglichkeit von Lichtquellen und separaten Betriebsgeräten fest. Sie basiert auf der Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG und verpflichtet Hersteller, technische Produktinformationen bereitzustellen sowie definierte Effizienz- und Leistungsanforderungen einzuhalten.

Mit der Verordnung wurden zahlreiche ineffiziente Leuchtmittel und Betriebsgeräte – darunter Glühlampen, Leuchtstofflampen, Quecksilberdampflampen und ältere Vorschaltgeräte – schrittweise vom europäischen Markt genommen. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und den Einsatz effizienter Beleuchtungstechnologien zu fördern.

Für Unternehmen und Betreiber von Beleuchtungsanlagen bildet die Verordnung eine wichtige Grundlage bei der Auswahl normgerechter und energieeffizienter LED-Beleuchtungssysteme.

Hinweis:

Seit 2024 wird der bisherige Ökodesign-Ansatz durch die ESPR (Ecodesign for Sustainable Products Regulation) schrittweise erweitert. Während die Verordnung (EU) 2019/2020 Anforderungen an Lichtquellen und Betriebsgeräte festlegt, schafft die ESPR den Rahmen für nachhaltige Produkte über ihren gesamten Lebenszyklus. Neben der Energieeffizienz rücken künftig auch Kriterien wie Reparierbarkeit, Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit und der Digitale Produktpass (DPP) stärker in den Fokus. Ziel ist es, Produkte nachhaltiger zu gestalten und die Kreislaufwirtschaft in Europa zu fördern.


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