Recht auf Reparatur - EU-Richtlinie 2024/1799

Das Recht auf Reparatur ist eine EU-Richtlinie (EU 2024/1799)Recht auf Reparatur ist eine EU-Richtlinie (EU 2024/1799), die die Reparatur von Produkten fördern und Elektroschrott reduzieren soll. Ziel ist es, Produkte länger zu nutzen, Ressourcen zu schonen und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Hersteller werden verpflichtet, für bestimmte Produktgruppen Reparaturen auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung zu angemessenen Bedingungen anzubieten sowie Ersatzteile und Reparaturinformationen bereitzustellen.

Die Richtlinie ist Teil der europäischen Nachhaltigkeitsstrategie und ergänzt die Ökodesign-Verordnung (ESPR) sowie den Digitalen Produktpass (DPP). Sie soll der geplanten Obsoleszenz entgegenwirken und die Reparierbarkeit von Produkten verbessern.

In Deutschland wurde die Richtlinie zum 31.7.2026 in nationales Recht umgesetzt.

Für langlebige und reparierbare LED-Produkte unterstützt das Recht auf Reparatur das Ziel, Produkte möglichst lange im Einsatz zu halten und erst am Ende ihres Lebenszyklus dem Recycling zuzuführen. 


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