RoHS-Richtlinie (2011/65/EU)

Die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Dazu gehören unter anderem Quecksilber, Blei, Cadmium, sechswertiges Chrom sowie weitere gesundheits- und umweltschädliche Stoffe. Ziel der Richtlinie ist es, Mensch und Umwelt zu schützen und den Einsatz sicherer Alternativen zu fördern.

Die Einhaltung der RoHS-Richtlinie ist Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung eines Produkts und damit für dessen Inverkehrbringen innerhalb der Europäischen Union.

Für die Beleuchtungstechnik hatte die Richtlinie weitreichende Folgen: Mit dem Auslaufen wichtiger RoHS-Ausnahmeregelungen dürfen seit August 2023 Leuchtstoffröhren mit Quecksilber in der Europäischen Union nicht mehr neu in Verkehr gebracht werden.


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