ElektroG - Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt in Deutschland das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Es setzt die europäische WEEE-RichtlinieWEEE-Richtlinie in nationales Recht um und verfolgt das Ziel, Elektroaltgeräte getrennt zu erfassen, wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen sowie Umwelt und Gesundheit zu schützen.
Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten sind verpflichtet, ihre Produkte vor dem Inverkehrbringen bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear)stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) registrieren zu lassen. Darüber hinaus bestehen gesetzliche Meldepflichten über die in Verkehr gebrachten sowie zurückgenommenen Altgerätemengen. Das ElektroG bildet damit die rechtliche Grundlage für die Herstellerverantwortung und das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten in Deutschland.