Wie entsorgt man LED-Lampen richtig? Nachhaltigkeit, Recycling und Reparatur im Überblick

LED-Lampen gelten als energieeffizient und langlebig. Mit dem Ende der Nutzungsdauer endet jedoch nicht die Verantwortung des Betreibers.

Veröffentlicht am 17.02.2026

 

Sobald LED-Leuchtmittel oder LED-Leuchten außer Betrieb gehen, greifen gesetzliche Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG). Gleichzeitig stellen sich wirtschaftliche und strategische Fragen:

  • Wie entsorge ich LED-Lampen rechtssicher?
  • Welche Recyclingquote ist realistisch erreichbar?
  • Welche Rolle spielt Reparierbarkeit für Abfallmenge und Lebenszykluskosten?

 

Dieser Beitrag zeigt, welche technischen, regulatorischen und systemischen Aspekte für B2B-Anwender bereits bei der Beschaffung entscheidend sind.

Das Wichtigste im Überblick

1. LED-Lampen sind Elektroaltgeräte im Sinne des ElektroG und dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.

2. Sie enthalten elektronische Bauteile sowie Metalle & Kunststoffe, die technisch großteils recycelbar sind.

3. Gewerbliche Nutzer unterliegen organisatorischen, dokumentarischen & nachweispflichtigen Anforderungen.

4. Hochwertige LED-Leuchtmittel erreichen Recyclingquoten von bis zu 90 %.

5. Reparierbare Systeme reduzieren Abfall, Ressourcenverbrauch und Lebenszykluskosten signifikant.

Warum LED-Lampen recycelt werden müssen: Rohstoffe, Pflichten, Realität

LED-Lampen haben eine deutlich längere Lebensdauer als Glüh- oder Leuchtstofflampen. Dennoch erreichen auch sie das Ende ihrer technischen oder wirtschaftlichen Nutzungsdauer.

Da LED-Leuchtmittel und LED-Leuchten elektronische Komponenten enthalten, gelten sie als Elektro- und Elektronikgeräte gemäß ElektroGElektro- und Elektronikgeräte gemäß ElektroG  (Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinieeuropäischen WEEE-Richtlinie und Herstellerpflichten). Eine getrennte Sammlung und fachgerechte Entsorgung ist verpflichtend.

Recycling: Was passiert tatsächlich mit LED-Produkten?

Beim Recycling werden LED-Lampen in ihre Materialkomponenten zerlegt:

  • Elektronische Baugruppen (LED-Module, Treiber, Leiterplatten).
  • Optiken aus technischen Kunststoffen.
  • Kühlkörper zum Beispiel aus Aluminium (GLT LED TUBE).
  • Glas- und Metallanteile.

 

LEDs enthalten unter anderem Metalle wie Indium und Gallium sowie weitere technisch relevante Rohstoffe. Diese Materialien sind grundsätzlich recycelbar, ihre Rückgewinnung ist jedoch technisch anspruchsvoll. Die tatsächliche Recyclingquote hängt maßgeblich von Konstruktion, Materialreinheit und Demontierbarkeit des Produkts ab.

Klartext: Qualitativ hochwertige LED-Leuchtmittel mit materialgetrennter Bauweise erreichen Recyclingquoten von bis zu 90 % – und liegen damit deutlich über vielen integrierten Komplettsystemen

LED-Lampen richtig entsorgen: gesetzlicher Rahmen und Pflichten

Ausgediente LED-Lampen und LED-Leuchten gelten als Elektro- und Elektronikaltgeräte. Grundlage ist das ElektroG, das die getrennte Erfassung und ordnungsgemäße Behandlung verbindlich regelt.

Für Hersteller besteht Registrierungspflicht bei der Stiftung EAR. Für Betreiber und Unternehmen ergeben sich organisatorische Pflichten bei Sammlung und Entsorgung.

Praxis im Unternehmen

Für Unternehmen, Kommunen und Betreiber gelten erhöhte organisatorische Anforderungen. Mit steigenden Mengen steigen auch Verantwortung und Nachweispflichten.

  • Einrichtung zentraler Sammelstellen für Elektroaltgeräte.
  • Übergabe an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe.
  • Kennzeichnung sowie Nachweis- und Dokumentationspflichten zum Beispiel im Rahmen von ISO-Systemen.

 

Privatverbraucher (Zur Abgrenzung)

Für Endverbraucher ist die Entsorgung niedrigschwellig organisiert:

  • Abgabe am kommunalen Wertstoffhof oder Schadstoffmobil.
  • Rückgabe über Sammelstellen im Handel.
  • Nutzung von Rücknahmesystemen wie Lightcycle.

 

Tipp: LightcycleLightcycle – Sammelstellen und Rücknahmesysteme

Lightcycle koordiniert in Deutschland Rücknahme von Lampen und Leuchten:

  • Organisation von Sammelstellen im Handel.
  • Koordination mit kommunalen Wertstoffhöfen.
  • Unterstützung bei gewerblichen Rücknahmelösungen.

Reparatur statt Entsorgung: der entscheidende Nachhaltigkeitshebel

Die nachhaltigste Entsorgung ist die, die vermieden wird. Reparatur ist ein zentraler Baustein der Kreislaufwirtschaft in der BeleuchtungKreislaufwirtschaft in der Beleuchtung. Sie verlängert die reale Nutzungsdauer eines Produkts und reduziert sowohl Abfallmenge als auch Ressourceneinsatz. Für Betreiber ist Reparierbarkeit daher kein Detail, sondern eine strategische Systementscheidung.

ESPR - EU fordert reparierbare Produkte

Mit der 2024 aktualisierten verschärft die EU die Anforderungen an Nachhaltigkeit, Lebensdauer und Reparierbarkeit von Produkten. Zentrale Elemente sind:

  • Anforderungen an Haltbarkeit und Recyclingfähigkeit.
  • Vorgaben zur Ersatzteilverfügbarkeit.
  • Einführung eines digitalen Produktpasses.
  • Transparenz zu Materialzusammensetzung und CO₂-Fußabdruck.

Die regulatorische Entwicklung verschiebt den Fokus von reiner Energieeffizienz hin zur Kreislauffähigkeit über die gesamte Produktlebensdauer.

Stolperfalle Reparaturfähigkeit: Leuchtmittel oder Komplettleuchte?

In der Praxis besteht ein deutlicher Unterschied zwischen:

  • austauschbaren LED-Leuchtmitteln in standardisierten Leuchten (Retrofit-Systeme)
  • LED-Komplettleuchten mit fest integrierten LED-Modulen

 

Der Unterschied zwischen hat direkte Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsbilanz Ihrer Beleuchtung. Bei integrierten Systemen führt der Ausfall einzelner Komponenten häufig zum Austausch der gesamten Leuchte. Bei standardisierten Leuchtmitteln kann hingegen selektiv ersetzt oder repariert werden.

Systementscheidung mit Langzeitwirkung:

  • Unterschiedliche Abfallmengen.
  • Unterschiedliches Entsorgungsgewicht.
  • Unterschiedliche Investitionszyklen.
  • Unterschiedliche Kreislauffähigkeit.

Wer heute integrierte Systeme beschafft, entscheidet über das Entsorgungsvolumen der nächsten 10–20 Jahre.

Reparatur und Recycling in der Praxis:
Beispiel GLT LED TUBE

Die GLT LED TUBE ist reparierbar und zu rund 90 % recycelbarreparierbar und zu rund 90 % recycelbar. Am Ende der Lebensdauer werden GLT LED TUBES zurückgenommen und instandgesetzt. Wertvolle Komponenten wie Optiken und Aluminiumkühlkörper werden wiederaufbereitet, LEDs und Treiber fachgerecht recycelt.

Nach Ablauf der Nutzungsdauer vergütet German LED Tech jede zurückgegebene GLT LED TUBE mit 5 € beim Kauf einer neuen GLT LED TUBE.

Glossar

LED-Lampe (Leuchtmittel)

  • Ein austauschbares Lichtmodul mit genormtem Sockel (z. B. T8/T5, E27).
  • Es wird in einer separaten Leuchte betrieben und kann bei Defekt einzeln ersetzt werden.
  • Für Betreiber bedeutet das: geringere Austauschkosten und reduzierte Abfallmenge.

LED-Leuchte

  • Eine vollständige Beleuchtungseinheit aus Gehäuse, Elektronik, Optik und meist fest integrierten LEDs.
  • Bei Defekt einzelner Komponenten ist häufig ein Austausch der gesamten Einheit erforderlich.

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