Notbeleuchtung mit LED: Anforderungen, Normen und Stromversorgung
Für Betreiber, Planer und Elektrofachkräfte stellt sich bei einer LED-Modernisierung deshalb eine wichtige Frage: Welche Leuchten und Leuchtmittel können auch innerhalb einer Notbeleuchtungsanlage eingesetzt werden?
Veröffentlicht am 5.10.2026
Was ist Not- und Sicherheitsbeleuchtung?
Notbeleuchtung wird wirksam, wenn die Stromversorgung der normalen Beleuchtung ausfällt. Sie benötigt daher eine vom Ausfall der allgemeinen Stromversorgung unabhängige Energieversorgung.
Notbeleuchtung ist der Oberbegriff. Sie umfasst:
- Sicherheitsbeleuchtung: Sie dient dem Schutz von Personen und umfasst die Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege, Antipanikbereiche und Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung.
- Ersatzbeleuchtung: Sie ermöglicht die Fortsetzung normaler Tätigkeiten bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung.
Die Notbeleuchtung soll ausreichende Sehbedingungen schaffen, damit Personen einen Bereich sicher verlassen oder gefährliche Tätigkeiten kontrolliert beenden können.
Welche Normen und Anforderungen sind zu beachten?
Für Not- und Sicherheitsbeleuchtung gelten unterschiedliche Normen, die verschiedene Aspekte des Gesamtsystems regeln.
Die DIN EN 1838:2025-03DIN EN 1838:2025-03 legt die grundlegenden lichttechnischen Anforderungen an die Notbeleuchtung in baulichen Anlagen fest.
Für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen sind darüber hinaus weitere Normen relevant. Die DIN EN 50172 (VDE 0108-100):2024-10 enthält unter anderem Anforderungen an die elektrische Anlage sowie an Erstprüfung, Dokumentation, Überwachung, Prüfung und Wartung.
Für dezentrale Notleuchten gelten produktspezifische Anforderungen, insbesondere nach DIN EN 60598-2-22.
Für Betreiber bedeutet das: Die Eignung eines Leuchtmittels allein macht noch keine normgerechte Sicherheitsbeleuchtungsanlage. Bei Planung und Modernisierung müssen Stromversorgung, elektrische Anlage, Leuchten und Leuchtmittel sowie die erforderlichen lichttechnischen Eigenschaften im Gesamtsystem betrachtet werden.
Welche lichttechnischen Anforderungen stellt die DIN EN 1838?
Die DIN EN 1838:2025-03 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung für bauliche Anlagen“DIN EN 1838:2025-03 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung für bauliche Anlagen“ definiert die lichttechnischen Anforderungen für unterschiedliche Bereiche.
Zu den zentralen Mindestwerten gehören:
- Rettungswege: mindestens 1 lx
- Antipanikbereiche: mindestens 0,5 lx im relevanten Bereich
- Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung: mindestens 10 % der erforderlichen Beleuchtungsstärke der normalen Beleuchtung, jedoch mindestens 15 lx
Für bestimmte hervorzuhebende Stellen und Sicherheitseinrichtungen gelten zusätzliche Anforderungen.
Neben der Beleuchtungsstärke berücksichtigt die Norm weitere lichttechnische Kriterien, beispielsweise Gleichmäßigkeit, Blendungsbegrenzung, Farbwiedergabe bzw. Farberkennung und Aktivierungszeiten.
Entscheidend ist daher nicht allein die Lichtleistung eines Leuchtmittels, sondern ob die Sicherheitsbeleuchtung am jeweiligen Einsatzort die geforderten lichttechnischen Anforderungen erfüllt.
Zentrale oder dezentrale Notbeleuchtung – wo liegt der Unterschied?
Notbeleuchtungsanlagen können als zentrale oder dezentrale Systeme ausgeführt werden. Für die Auswahl geeigneter Leuchten und Leuchtmittel ist diese Unterscheidung wesentlich.
Zentrale Notbeleuchtung
Bei einer zentral versorgten Notbeleuchtungsanlage werden mehrere Leuchten über eine gemeinsame Sicherheitsstromversorgung versorgt. Fällt die allgemeine Stromversorgung aus, stellt diese die Versorgung der Sicherheitsbeleuchtung sicher.
Während im Normalbetrieb Wechselstrom (AC) aus dem öffentlichen Stromnetz verwendet wird, versorgt die zentrale Sicherheitsstromversorgung die Leuchten im Notfall häufig mit Gleichstrom (DC). Leuchten und Leuchtmittel müssen deshalb für die tatsächlich anliegende Spannungsart und den jeweiligen Spannungsbereich geeignet sein. Nur AC/DC-taugliche Lichtquellen können in beiden Betriebsarten zuverlässig eingesetzt werden.
Dezentrale Notbeleuchtung mit Einzelbatterie
Bei Einzelbatteriesystemen verfügt jede Notleuchte über eine eigene Batterie bzw. einen eigenen Akku für den Notbetrieb. Bei Ausfall der allgemeinen Stromversorgung übernimmt diese lokale Energiequelle die Versorgung der Leuchte.
Diese Systeme stellen andere technische Anforderungen an Leuchte, Elektronik, Batterie und Leuchtmittel.
GLT LED TUBE: 185-265 V AC/DC
Die GLT LED TUBE ist für einen Spannungsbereich von 185–265 V AC/DC185–265 V AC/DC ausgelegt und kann innerhalb dieses Bereichs sowohl mit Wechselspannung (AC) als auch mit Gleichspannung (DC) betrieben werden.
Damit kann sie auch bei der Modernisierung von Leuchten mittels LED-RetrofitLED-Retrofit in entsprechend ausgelegten, zentral versorgten Notbeleuchtungsanlagen eingesetzt werden.
Für dezentrale Einzelbatterieleuchten mit integriertem Akku-Pack ist die GLT LED TUBE nicht vorgesehen.
GLT LED TUBE - das Wichtigste im Überblick:
- 185–265 V AC/DC
- Betrieb mit Wechsel- und Gleichspannung
- Einsatz in entsprechend ausgelegten zentral versorgten Notbeleuchtungsanlagen möglich
- nicht für dezentrale Einzelbatterieleuchten mit integriertem Akku-Pack vorgesehen
👉 Fazit für Betreiber
Leuchten einer zentral versorgten Notbeleuchtungsanlage können mit GLT LED TUBES umgerüstet werden, sofern die technischen Voraussetzungen der Anlage erfüllt sind.
Die GLT LED TUBE ist für 185–265 V AC/DC ausgelegt und kann damit sowohl mit Wechselspannung (AC) als auch mit Gleichspannung (DC) betrieben werden. Dadurch eignet sie sich für das LED-Retrofit bestehender Leuchten in entsprechend ausgelegten, zentral versorgten Notbeleuchtungsanlagen.