Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU

Die Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU) legt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen für elektrische Betriebsmittel fest, die mit einer Nennspannung zwischen 50 und 1.000 Volt Wechselspannung (AC) beziehungsweise 75 und 1.500 Volt Gleichspannung (DC) betrieben werden. Ziel ist es, Personen, Haustiere und Sachwerte vor Gefahren durch elektrische Betriebsmittel zu schützen.

Für Hersteller von LED-LampenLED-Lampen, LED-LeuchtenLED-Leuchten und anderen elektrischen Geräten bedeutet die Richtlinie, dass ihre Produkte so konstruiert und hergestellt werden müssen, dass sie bei bestimmungsgemäßer Verwendung sicher betrieben werden können. Dazu gehören unter anderem Anforderungen an den Schutz gegen elektrischen Schlag, die Erwärmung von Bauteilen, die Isolierung sowie den Brandschutz.

Die Einhaltung der Niederspannungsrichtlinie wird im Rahmen des CE-KonformitätsbewertungsverfahrensCE-Konformitätsbewertungsverfahrens nachgewiesen und in der EU-KonformitätserklärungEU-Konformitätserklärung dokumentiert. Für LED-Produkte wird die Niederspannungsrichtlinie in der Regel gemeinsam mit der EMV-Richtlinie (2014/30/EU)EMV-Richtlinie (2014/30/EU) und der RoHS-Richtlinie (2011/65/EU)RoHS-Richtlinie (2011/65/EU) angewendet.

Bei ENEC-zertifiziertenENEC-zertifizierten LED-Produkten wie der GLT LED TUBEGLT LED TUBE werden die sicherheitsrelevanten Anforderungen der harmonisierten Sicherheitsnormen, die den Nachweis der Niederspannungsrichtlinie unterstützen, durch eine unabhängige Prüfstelle überprüft.


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